Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
142.211 CH-TG

§ 1 Verordnung des Regierungsrates zum Ausländer- und Integrationsgesetz, zum Freizügigkeitsabkommen und zum Asylgesetz - Aufsicht

Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (9 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

§ 1 Verordnung des Regierungsrates zum Ausländer- und Integrationsgesetz, zum Freizügigkeitsabkommen und zum Asylgesetz · Aufsicht

1. Das Departement für Justiz und Sicherheit beaufsichtigt das Migrationsamt bei der Erfüllung seiner Aufgaben gemäss Ausländer- und Integrationsgesetz (AIG), Freizügigkeitsabkommen (FZA) und Asylgesetz (AsylG).

2. Das Departement für Inneres und Volkswirtschaft beaufsichtigt das Amt für Wirtschaft und Arbeit in seinen arbeitsmarktlichen und wirtschaftlichen Aufgaben gemäss AIG und FZA.

3. Das Departement für Finanzen und Soziales beaufsichtigt das Sozialamt des Kantons Thurgau bei der Erfüllung seiner Aufgaben gemäss AsylG.

Aufsicht § 2 Verordnung des Regierungsrates zum Ausländer- und Integrationsgesetz, zum Freizügigkeitsabkommen und zum Asylgesetz →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →