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142.151 ErV CH-TG

§ 3 Einwohnerregisterverordnung (ErV) - Heimatausweis

Einwohnerregister
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§ 3 ErV · Heimatausweis

1. Wer einen Nebenwohnsitz begründen will, hat Anspruch auf einen kostenlosen Heimatausweis.

2. Der Heimatausweis wird am Nebenwohnsitz beim Einwohneramt hinterlegt. Dieses bestätigt die Hinterlegung kostenlos mit einer Meldebestätigung.

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