142.151
ErV
CH-TG
§ 3 Einwohnerregisterverordnung (ErV) - Heimatausweis
Einwohnerregister
§ 3 ErV · Heimatausweis
1. Wer einen Nebenwohnsitz begründen will, hat Anspruch auf einen kostenlosen Heimatausweis.
2. Der Heimatausweis wird am Nebenwohnsitz beim Einwohneramt hinterlegt. Dieses bestätigt die Hinterlegung kostenlos mit einer Meldebestätigung.