141.11
KBüV
CH-TG
§ 7 Verordnung des Regierungsrates zum Gesetz über das Kantons- und Gemeindebürgerrecht (KBüV) - Schweizerinnen und Schweizer mit Kantonsbürgerrecht
Erwerb des Bürgerrechtes - Verfahren - Erteilung des Gemeindebürgerrechtes an Schweizerinnen und Schweizer
§ 7 KBüV · Schweizerinnen und Schweizer mit Kantonsbürgerrecht
1. Das Einbürgerungsgesuch von Schweizerinnen und Schweizern, die das Thurgauer Kantonsbürgerrecht bereits besitzen, ist bei der Politischen Gemeinde einzureichen.
2. Im Übrigen findet § 6 Anwendung.