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141.11 KBüV CH-TG

§ 7 Verordnung des Regierungsrates zum Gesetz über das Kantons- und Gemeindebürgerrecht (KBüV) - Schweizerinnen und Schweizer mit Kantonsbürgerrecht

Erwerb des Bürgerrechtes - Verfahren - Erteilung des Gemeindebürgerrechtes an Schweizerinnen und Schweizer
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§ 7 KBüV · Schweizerinnen und Schweizer mit Kantonsbürgerrecht

1. Das Einbürgerungsgesuch von Schweizerinnen und Schweizern, die das Thurgauer Kantonsbürgerrecht bereits besitzen, ist bei der Politischen Gemeinde einzureichen.

2. Im Übrigen findet § 6 Anwendung.

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