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141.11 KBüV CH-TG

§ 17 Verordnung des Regierungsrates zum Gesetz über das Kantons- und Gemeindebürgerrecht (KBüV) - Wirkung

Entlassung aus dem Bürgerrecht
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§ 17 KBüV · Wirkung

1. Die Entlassung aus dem Schweizer Bürgerrecht hat den Verlust des Kantons- und Gemeindebürgerrechts zur Folge.

2. Die Entlassung aus dem Kantonsbürgerrecht hat den Verlust des Gemeindebürgerrechts zur Folge.

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