141.11
KBüV
CH-TG
§ 17 Verordnung des Regierungsrates zum Gesetz über das Kantons- und Gemeindebürgerrecht (KBüV) - Wirkung
Entlassung aus dem Bürgerrecht
§ 17 KBüV · Wirkung
1. Die Entlassung aus dem Schweizer Bürgerrecht hat den Verlust des Kantons- und Gemeindebürgerrechts zur Folge.
2. Die Entlassung aus dem Kantonsbürgerrecht hat den Verlust des Gemeindebürgerrechts zur Folge.