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141.11 KBüV CH-TG

§ 13 Verordnung des Regierungsrates zum Gesetz über das Kantons- und Gemeindebürgerrecht (KBüV) - Antrag auf Ablehnung eines Gesuches

Erwerb des Bürgerrechtes - Verfahren - Erteilung des Kantonsbürgerrechtes
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§ 13 KBüV · Antrag auf Ablehnung eines Gesuches

1. Kann das Departement für Justiz und Sicherheit ein Gesuch nicht mit Antrag auf Erteilung des Kantonsbürgerrechtes an den Grossen Rat weiterleiten, wird dies der Gesuchstellerin oder dem Gesuchsteller mit Begründung mitgeteilt. Die Gesuchstellerin oder der Gesuchsteller kann das Gesuch zurückziehen.

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