141.1
KBüG
CH-TG
§ 7 Gesetz über das Kantons- und Gemeindebürgerrecht (KBüG) - Schweizerinnen und Schweizer
Erwerb des Bürgerrechtes - Verfahren - Erteilung des Gemeindebürgerrechtes
§ 7 KBüG · Schweizerinnen und Schweizer
1. Das Einbürgerungsgesuch ist mit den erforderlichen Unterlagen bei der Politischen Gemeinde einzureichen.
2. Bei Kantonsbürgerinnen und -bürgern entscheidet die Politische Gemeinde abschliessend über die Erteilung des Gemeindebürgerrechtes.