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141.1 KBüG CH-TG

§ 7 Gesetz über das Kantons- und Gemeindebürgerrecht (KBüG) - Schweizerinnen und Schweizer

Erwerb des Bürgerrechtes - Verfahren - Erteilung des Gemeindebürgerrechtes
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§ 7 KBüG · Schweizerinnen und Schweizer

1. Das Einbürgerungsgesuch ist mit den erforderlichen Unterlagen bei der Politischen Gemeinde einzureichen.

2. Bei Kantonsbürgerinnen und -bürgern entscheidet die Politische Gemeinde abschliessend über die Erteilung des Gemeindebürgerrechtes.

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