141.1
KBüG
CH-TG
§ 5 Gesetz über das Kantons- und Gemeindebürgerrecht (KBüG) - Materielle Voraussetzungen
Erwerb des Bürgerrechtes - Erwerb durch ordentliche Einbürgerung
§ 5 KBüG · Materielle Voraussetzungen
1. Die Einbürgerung einer Ausländerin oder eines Ausländers setzt voraus, dass sie oder er hierfür geeignet ist.
2. Dies erfordert insbesondere, dass die Ausländerin oder der Ausländer
1. erfolgreich in die örtlichen, kantonalen und schweizerischen Verhältnisse integriert ist;
2. mit den örtlichen, kantonalen und schweizerischen Lebensverhältnissen vertraut ist;
3. keine Gefährdung der inneren oder äusseren Sicherheit der Schweiz darstellt;
4. geordnete persönliche und finanzielle Verhältnisse aufweist.