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141.1 KBüG CH-TG

§ 31 Gesetz über das Kantons- und Gemeindebürgerrecht (KBüG) - Hängige Verfahren

Übergangsbestimmung
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§ 31 KBüG · Hängige Verfahren

1. Die bei Inkrafttreten dieses Gesetzes hängigen Gesuche werden nach den Bestimmungen des bisherigen Rechtes behandelt.

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