141.1
KBüG
CH-TG
§ 29 Gesetz über das Kantons- und Gemeindebürgerrecht (KBüG) - Gebühren
Gemeinsame Bestimmungen
§ 29 KBüG · Gebühren
1. Der Kanton und die Gemeinden erheben für ihre Aufwendungen und Entscheide kostendeckende Gebühren.