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141.1 KBüG CH-TG

§ 26 Gesetz über das Kantons- und Gemeindebürgerrecht (KBüG) - Minderjährige Kinder oder Personen unter umfassender Beistandschaft

Gemeinsame Bestimmungen
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§ 26 KBüG · Minderjährige Kinder oder Personen unter umfassender Beistandschaft

1. Minderjährige Kinder ab dem 16. Altersjahr sowie Personen unter umfassender Beistandschaft können durch die gesetzliche Vertreterin oder den gesetzlichen Vertreter das Gesuch um Einbürgerung stellen.

2. Das Gesuch ist von der urteilsfähigen Gesuchstellerin oder vom urteilsfähigen Gesuchsteller mit zu unterzeichnen. Bei Personen unter umfassender Beistandschaft ist die Zustimmung der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde erforderlich.

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