141.1
KBüG
CH-TG
§ 23 Gesetz über das Kantons- und Gemeindebürgerrecht (KBüG) - Zuständigkeit
Nichtigerklärung des Bürgerrechtes
§ 23 KBüG · Zuständigkeit
1. Über die Nichtigkeit der ordentlichen Einbürgerung von Ausländerinnen oder Ausländern nach Massgabe des Bundesrechtes entscheidet das zuständige Departement.