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141.1 KBüG CH-TG

§ 22 Gesetz über das Kantons- und Gemeindebürgerrecht (KBüG) - Zuständigkeit

Feststellungsverfahren
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§ 22 KBüG · Zuständigkeit

1. Wenn fraglich ist, ob eine Person das Schweizer Bürgerrecht oder das Kantonsbürgerrecht besitzt, so entscheidet darüber das zuständige Departement.

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