141.1
KBüG
CH-TG
§ 19 Gesetz über das Kantons- und Gemeindebürgerrecht (KBüG) - Zuständigkeit
Kantonale Erhebungen für den Bund
§ 19 KBüG · Zuständigkeit
1. Das zuständige Amt macht im Verfahren der erleichterten Einbürgerung, der Wiedereinbürgerung, der Nichtigerklärung oder des Entzuges des Schweizer Bürgerrechtes die erforderlichen Erhebungen und nimmt gegenüber dem Bund Stellung.