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141.1 KBüG CH-TG

§ 19 Gesetz über das Kantons- und Gemeindebürgerrecht (KBüG) - Zuständigkeit

Kantonale Erhebungen für den Bund
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§ 19 KBüG · Zuständigkeit

1. Das zuständige Amt macht im Verfahren der erleichterten Einbürgerung, der Wiedereinbürgerung, der Nichtigerklärung oder des Entzuges des Schweizer Bürgerrechtes die erforderlichen Erhebungen und nimmt gegenüber dem Bund Stellung.

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