141.1
KBüG
CH-TG
§ 12 Gesetz über das Kantons- und Gemeindebürgerrecht (KBüG) - Empfehlung Kanton
Erwerb des Bürgerrechtes - Verfahren - Einbürgerungsbewilligung des Bundes
§ 12 KBüG · Empfehlung Kanton
1. Die Politische Gemeinde leitet den Einbürgerungsentscheid an das zuständige Amt weiter.
2. Dieses nimmt die kantonale Prüfung vor und leitet den Einbürgerungsentscheid mit der kantonalen Empfehlung der Einbürgerung an das zuständige Bundesamt zur Erteilung der Einbürgerungsbewilligung des Bundes weiter.