141.1
KBüG
CH-TG
§ 10 Gesetz über das Kantons- und Gemeindebürgerrecht (KBüG) - Begründungspflicht
Erwerb des Bürgerrechtes - Verfahren - Erteilung des Gemeindebürgerrechtes
§ 10 KBüG · Begründungspflicht
1. Die Ablehnung eines Einbürgerungsgesuches ist zu begründen.
2. Ein Einbürgerungsgesuch kann nur abgelehnt werden, wenn ein entsprechender Antrag gestellt und in der Folge dafür Gründe vorgebracht wurden.
3. Sofern nach der Gemeindeordnung die Gemeindeversammlung für die Erteilung des Gemeindebürgerrechtes zuständig ist, gilt als begründeter Antrag auch ein vor der Versammlung eingereichter unbegründeter Antrag, wenn in der Gemeindeversammlung über das Einbürgerungsgesuch eine Diskussion geführt wird, die Ablehnungsgründe daraus hervorgehen und diese protokolliert werden.