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§ 62 Verordnung über das Rechnungswesen der Gemeinden - Termine

Haushaltskontrolle
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§ 62 Verordnung über das Rechnungswesen der Gemeinden · Termine

1. Es gelten als letzte Termine

1. Gemeindeabstimmungen über das Budget und die Festsetzung des Steuerfusses: Ende Dezember

2. Bereitstellung der Jahresrechnung für die Rechnungsprüfungskommission: Ende März

3. Genehmigung der Jahresrechnung durch die Gemeinde: Ende Juni

4. Bereitstellung der genehmigten Rechnung zu Handen kantonaler Stellen oder Bundesstellen: Ende Juli

2. Letzter Termin für die Gemeindeabstimmung für Gemeinden, welche nur eine Gemeindeversammlung zur Genehmigung der Jahresrechnung und Budget mit Festsetzung des Steuerfusses durchführen, ist Ende März. In diesem Fall dürfen bis zur Budgetgenehmigung nur gebundene Ausgaben getätigt werden.

3. Gemeinden, die traditionsgemäss ihre Budgetversammlung im Januar (zum Beispiel Bechtelistag) abhalten, können diese Tradition weiterführen und die Gemeindeabstimmung bis spätestens Ende Januar durchführen.

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