131.21
CH-TG
§ 47 Verordnung über das Rechnungswesen der Gemeinden - Anlagespiegel
Rechnungslegung
§ 47 Verordnung über das Rechnungswesen der Gemeinden · Anlagespiegel
1. Der Anlagespiegel enthält die Summe der Anlagebuchwerte und die kumulierten Abschreibungen (aggregiert mit den kumulierten Wertverlusten) zu Beginn und am Ende der Periode.