131.21
CH-TG
§ 46 Verordnung über das Rechnungswesen der Gemeinden - Gewährleistungsspiegel
Rechnungslegung
§ 46 Verordnung über das Rechnungswesen der Gemeinden · Gewährleistungsspiegel
1. Im Gewährleistungsspiegel sind Tatbestände aufzuführen, aus denen sich in Zukunft eine wesentliche Verpflichtung des Gemeinwesens ergeben könnte.