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§ 43 Verordnung über das Rechnungswesen der Gemeinden - Eigenkapitalnachweis

Rechnungslegung
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§ 43 Verordnung über das Rechnungswesen der Gemeinden · Eigenkapitalnachweis

1. Der Eigenkapitalnachweis zeigt die Ursachen der Veränderung des Eigenkapitals auf.

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