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§ 42 Verordnung über das Rechnungswesen der Gemeinden - Geldflussrechnung

Rechnungslegung
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§ 42 Verordnung über das Rechnungswesen der Gemeinden · Geldflussrechnung

1. Die Geldflussrechnung gibt Auskunft über die Herkunft und die Verwendung der Geldmittel.

2. Die Geldflussrechnung stellt den Geldfluss aus betrieblicher Tätigkeit (Erfolgsrechnung), den Geldfluss aus Investitionstätigkeit (Investitionsrechnung) und den Geldfluss aus Finanzierungstätigkeit gestuft dar.

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