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§ 38 Verordnung über das Rechnungswesen der Gemeinden - Inhalt Jahresrechnung

Rechnungslegung
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§ 38 Verordnung über das Rechnungswesen der Gemeinden · Inhalt Jahresrechnung

1. Die Jahresrechnung enthält die folgenden Elemente

1. Bilanz

2. Erfolgsrechnung

3. Investitionsrechnung

4. Geldflussrechnung

5. Anhang

2. Im Anhang sind insbesondere der Eigenkapitalnachweis, der Rückstellungsspiegel, der Beteiligungs- und Gewährleistungsspiegel, der Anlagespiegel, Angaben zu Vorfinanzierungen, die Grundsätze der Rechnungslegung und zusätzliche Angaben, die für die finanzielle Beurteilung von Bedeutung sind, aufzuführen.

3. Der Kontenrahmen gemäss Handbuch ist verbindlich. Er orientiert sich am von der interkantonalen Koordinationsgruppe HRM2 erarbeiteten und vom Rechnungslegungsgremium gutgeheissenen Kontenrahmen. Ver- und Entsorgungsbetriebe und andere Organisationen des öffentlichen Rechts können im Rahmen der massgeblichen fachtechnischen Empfehlungen andere Kontenpläne verwenden.

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