131.21
CH-TG
§ 27 Verordnung über das Rechnungswesen der Gemeinden - Budgetierung
Kreditrecht
§ 27 Verordnung über das Rechnungswesen der Gemeinden · Budgetierung
1. Der Mittelbedarf aus Verpflichtungskrediten für das Kalenderjahr ist in das jeweilige Budget aufzunehmen.