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131.21 CH-TG

§ 12 Verordnung über das Rechnungswesen der Gemeinden - Inhalt Finanzplan

Haushaltsteuerung
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§ 12 Verordnung über das Rechnungswesen der Gemeinden · Inhalt Finanzplan

1. Der Finanzplan enthält mindestens

1. die Rahmenbedingungen

2. einen Überblick über Aufwand und Ertrag der Erfolgsrechnung

3. eine Übersicht über die Investitionen

4. den voraussichtlichen Finanzbedarf

5. eine Übersicht über die Entwicklung des Vermögens und der Schulden

6. die Entwicklung der Finanzkennzahlen bezüglich Verschuldung, Eigenkapital und Selbstfinanzierung

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