131.1
GEMG
CH-TG
§ 4 Gesetz über die Gemeinden (GemG) - Weitere Zuständigkeiten
Organisation der Gemeinden - Gesamtheit der Stimmberechtigten
§ 4 GemG · Weitere Zuständigkeiten
1. Die Gemeindeordnung bestimmt die weiteren Zuständigkeiten der Stimmberechtigten.