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131.1 GEMG CH-TG

§ 4 Gesetz über die Gemeinden (GemG) - Weitere Zuständigkeiten

Organisation der Gemeinden - Gesamtheit der Stimmberechtigten
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§ 4 GemG · Weitere Zuständigkeiten

1. Die Gemeindeordnung bestimmt die weiteren Zuständigkeiten der Stimmberechtigten.

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