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101 KV CH-TG

§ 83 Verfassung des Kantons Thurgau (KV) - Kantonalbank, Gebäudeversicherung

Staatsaufgaben - Aufgaben - Wirtschaft
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§ 83 KV · Kantonalbank, Gebäudeversicherung

1. Der Kanton unterhält eine Kantonalbank und eine Anstalt zur obligatorischen Versicherung der Gebäude.

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