Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
101 KV CH-TG

§ 73 Verfassung des Kantons Thurgau (KV) - Stipendien

Staatsaufgaben - Aufgaben - Bildung und Kultur
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (101 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

§ 73 KV · Stipendien

1. Der Kanton gewährt Beiträge oder Darlehen zur Finanzierung der Ausbildung.

← § 72 KV Verfassung des Kantons Thurgau (KV) - Verhältnis zu Bund und Kantonen § 74 KV →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →