101
KV
CH-TG
§ 7 Verfassung des Kantons Thurgau (KV) - Eigentumsgarantie
Rechtsstaatliche Grundsätze - Grundrechte
§ 7 KV · Eigentumsgarantie
1. Das Eigentum ist gewährleistet.
2. Jedermann hat Anspruch auf volle Entschädigung bei Enteignung und bei Eigentumsbeschränkungen, die einer Enteignung gleichkommen.