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101 KV CH-TG

§ 7 Verfassung des Kantons Thurgau (KV) - Eigentumsgarantie

Rechtsstaatliche Grundsätze - Grundrechte
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§ 7 KV · Eigentumsgarantie

1. Das Eigentum ist gewährleistet.

2. Jedermann hat Anspruch auf volle Entschädigung bei Enteignung und bei Eigentumsbeschränkungen, die einer Enteignung gleichkommen.

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