784.410
CH-SZ
§ 3 Kantonsratsbeschluss über die Beteiligung des Kantons Schwyz an der finanziellen Wiederaufrichtung der Dampfschiffgesellschaft des Vierwaldstättersees, vom 29. Oktober 1942
7 Umwelt- und Tierschutz, Jagd und Fischerei, Verkehr » 78 Verkehr » 784 Schifffahrt
§ 3 Kantonsratsbeschluss über die Beteiligung des Kantons Schwyz an der finanziellen Wiederaufrichtung der Dampfschiffgesellschaft des Vierwaldstättersees, vom 29. Oktober 1942
Sofern einer der beteiligten Uferkantone seine Zustimmung zum Sanierungsplan
verweigern sollte, erhält der Regierungsrat die Ermächtigung, über die endgülti-
ge Stellungnahme des Kantons zu entscheiden und allenfalls einer neuen Lö-
sung ohne Erhöhung der in Ziffer 1 vorgesehenen Hilfe zuzustimmen.
← § 2 Kantonsratsbeschluss über die Beteiligung des Kantons Schwyz an der finanziellen Wiederaufrichtung der Dampfschiffgesellschaft des Vierwaldstättersees, vom 29. Oktober 1942
7 Umwelt- und Tierschutz, Jagd und Fischerei, Verkehr » 78 Verkehr » 784 Schifffahrt
§ 4 Kantonsratsbeschluss über die Beteiligung des Kantons Schwyz an der finanziellen Wiederaufrichtung der Dampfschiffgesellschaft des Vierwaldstättersees, vom 29. Oktober 1942 →