784.331
CH-SZ
§ 1 Verordnung über das Kitesurfen auf schiffbaren Gewässern des Kantons Schwyz, vom 17. November 2015
7 Umwelt- und Tierschutz, Jagd und Fischerei, Verkehr » 78 Verkehr » 784 Schifffahrt
§ 1 Verordnung über das Kitesurfen auf schiffbaren Gewässern des Kantons Schwyz, vom 17. November 2015
Zweck und Geltungsbereich
1 Diese Verordnung regelt das Kitesurfen (Fahren mit Drachensegelbrettern) auf
schiffbaren Gewässern des Kantons Schwyz, soweit nicht Bundesrecht Anwen-
dung findet.
2 Vorbehalten bleiben die ergänzenden und abweichenden Bestimmungen der
interkantonalen Vereinbarungen.
II. Sperrzonen