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784.331 CH-SZ

§ 1 Verordnung über das Kitesurfen auf schiffbaren Gewässern des Kantons Schwyz, vom 17. November 2015

7 Umwelt- und Tierschutz, Jagd und Fischerei, Verkehr » 78 Verkehr » 784 Schifffahrt
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§ 1 Verordnung über das Kitesurfen auf schiffbaren Gewässern des Kantons Schwyz, vom 17. November 2015

Zweck und Geltungsbereich

1 Diese Verordnung regelt das Kitesurfen (Fahren mit Drachensegelbrettern) auf

schiffbaren Gewässern des Kantons Schwyz, soweit nicht Bundesrecht Anwen-

dung findet.

2 Vorbehalten bleiben die ergänzenden und abweichenden Bestimmungen der

interkantonalen Vereinbarungen.

II. Sperrzonen

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