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783.110 CH-SZ

7 Umwelt- und Tierschutz, Jagd und Fischerei, Verkehr » 78 Verkehr » 783 Luftseilbahnen, Ski- und Schräglifte

3 Artikel / Bestimmungen · Schweiz · Kanton Schwyz
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Gesetzestext (3 Artikel)

7 Umwelt- und Tierschutz, Jagd und Fischerei, Verkehr » 78 Verkehr » 783 Luftseilbahnen, Ski- und Schräglifte

Der Kanton Schwyz tritt dem Konkordat über die nicht eidgenössisch konzessio-

nierten Luftseilbahnen und Skilifte gemäss den Beschlüssen der Gründungsver-

sammlung vom 15. Oktober 1951 bei.

7 Umwelt- und Tierschutz, Jagd und Fischerei, Verkehr » 78 Verkehr » 783 Luftseilbahnen, Ski- und Schräglifte

Dieser Beschluss wird mitsamt dem Text des Konkordates veröffentlicht und

dem fakultativen Referendum nach § 31 Abs. 1 der Kantonsverfassung unter-

stellt.

7 Umwelt- und Tierschutz, Jagd und Fischerei, Verkehr » 78 Verkehr » 783 Luftseilbahnen, Ski- und Schräglifte

Der Regierungsrat ist mit dem Vollzug beauftragt.

1 GS 13-663.

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