Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
781.321 SOB CH-SZ

Art. 3 Vertrag zwischen der Regierung des Kantons Schwyz in Schwyz (Kanton) und der Schweizerischen Südostbahn in Wädenswil (SOB) betreffend die Energielieferung für den elektrischen Betrieb der Schweizerischen Südostbahn, vom 18./23. Juni 1938

7 Umwelt- und Tierschutz, Jagd und Fischerei, Verkehr » 78 Verkehr » 781 Öffentlicher Verkehr
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (8 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Art. 3 Vertrag zwischen der Regierung des Kantons Schwyz in Schwyz (Kanton) und der Schweizerischen Südostbahn in Wädenswil (SOB) betreffend die Energielieferung für den elektrischen Betrieb der Schweizerischen Südostbahn, vom 18./23. Juni 1938

Lieferungsbedingungen

1. Der Energiebezug der SOB für die in Art. 1 genannten Zwecke ist im Rah-

men der dem Kanton zustehenden Energiemenge unbeschränkt, sowohl in

bezug auf die Energiemenge, als auch auf die Leistung. Ein Minimalbezug

wird nicht vorgeschrieben.

2. Spannungs- und Periodenschwankungen sowie Unterbrechung der Energie-

lieferung infolge von Betriebsstörungen, die im Netze der SBB auftreten, ge-

ben der SOB nur soweit Recht zu Reklamationen oder Forderungen gegen-

über dem Kanton, als ihm gegenüber die Etzelwerk AG nach Art. 3 des

Energielieferungsvertrages haftbar ist.

← Art. 2 Vertrag zwischen der Regierung des Kantons Schwyz in Schwyz (Kanton) und der Schweizerischen Südostbahn in Wädenswil (SOB) betreffend die Energielieferung für den elektrischen Betrieb der Schweizerischen Südostbahn, vom 18./23. Juni 1938 7 Umwelt- und Tierschutz, Jagd und Fischerei, Verkehr » 78 Verkehr » 781 Öffentlicher Verkehr Art. 4 Vertrag zwischen der Regierung des Kantons Schwyz in Schwyz (Kanton) und der Schweizerischen Südostbahn in Wädenswil (SOB) betreffend die Energielieferung für den elektrischen Betrieb der Schweizerischen Südostbahn, vom 18./23. Juni 1938 →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →