781.310
CH-SZ
§ 6 Kantonsratsbeschluss betreffend die Beteiligung des Kantons Schwyz am Darlehen für die Elektrifikation der Schweizerischen Südostbahn, vom 4. November 1937
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§ 6 Kantonsratsbeschluss betreffend die Beteiligung des Kantons Schwyz am Darlehen für die Elektrifikation der Schweizerischen Südostbahn, vom 4. November 1937
Der Regierungsrat wird ermächtigt, in einem zwischen den Darlehensgebern und
der Schweizerischen Südostbahn abzuschliessenden Darlehens-Vertrage die
nähern Bestimmungen über die Auszahlung des Darlehens, dessen Verzinsung
und Tilgung, Sicherung durch das Vorzugspfandrecht und zur Wahrung der
öffentlichen Belange an der Bahn zu regeln.
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