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§ 2 Kantonsratsbeschluss betreffend die Beteiligung des Kantons Schwyz am Darlehen für die Elektrifikation der Schweizerischen Südostbahn, vom 4. November 1937

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§ 2 Kantonsratsbeschluss betreffend die Beteiligung des Kantons Schwyz am Darlehen für die Elektrifikation der Schweizerischen Südostbahn, vom 4. November 1937

Von diesem Darlehen übernimmt der Kanton Schwyz einen Anteil von

Fr. 1 200 000.- unter der Voraussetzung, dass auch der Bund und die Kantone

Zürich und St. Gallen ihren Anteil am Gemeinschaftsdarlehen übernehmen und

die Elektrifikation mit Hilfe der Beiträge des Bundes und der Kantone aus den

Arbeitsbeschaffungskrediten zustande kommt.

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