781.310
CH-SZ
§ 2 Kantonsratsbeschluss betreffend die Beteiligung des Kantons Schwyz am Darlehen für die Elektrifikation der Schweizerischen Südostbahn, vom 4. November 1937
7 Umwelt- und Tierschutz, Jagd und Fischerei, Verkehr » 78 Verkehr » 781 Öffentlicher Verkehr
§ 2 Kantonsratsbeschluss betreffend die Beteiligung des Kantons Schwyz am Darlehen für die Elektrifikation der Schweizerischen Südostbahn, vom 4. November 1937
Von diesem Darlehen übernimmt der Kanton Schwyz einen Anteil von
Fr. 1 200 000.- unter der Voraussetzung, dass auch der Bund und die Kantone
Zürich und St. Gallen ihren Anteil am Gemeinschaftsdarlehen übernehmen und
die Elektrifikation mit Hilfe der Beiträge des Bundes und der Kantone aus den
Arbeitsbeschaffungskrediten zustande kommt.
← § 1 Kantonsratsbeschluss betreffend die Beteiligung des Kantons Schwyz am Darlehen für die Elektrifikation der Schweizerischen Südostbahn, vom 4. November 1937
7 Umwelt- und Tierschutz, Jagd und Fischerei, Verkehr » 78 Verkehr » 781 Öffentlicher Verkehr
§ 3 Kantonsratsbeschluss betreffend die Beteiligung des Kantons Schwyz am Darlehen für die Elektrifikation der Schweizerischen Südostbahn, vom 4. November 1937 →