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§ 1 Kantonsratsbeschluss betreffend die Beteiligung des Kantons Schwyz am Darlehen für die Elektrifikation der Schweizerischen Südostbahn, vom 4. November 1937

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§ 1 Kantonsratsbeschluss betreffend die Beteiligung des Kantons Schwyz am Darlehen für die Elektrifikation der Schweizerischen Südostbahn, vom 4. November 1937

Der Kanton Schwyz gewährt gemeinsam mit der Schweizerischen Eidgenossen-

schaft und den Kantonen Zürich und St. Gallen der Schweizerischen Südost-

bahn ein Darlehen von Fr. 4 000 000.- zur Einführung des elektrischen Betrie-

bes auf den Bahnlinien Wädenswil-Einsiedeln, Rapperswil-Pfäffikon-Samstagern

und Biberbrücke-Arth-Goldau.

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