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CH-SZ
§ 2 Ausführungsbestimmungen über die Fischerei im Linthkanal, vom 14. Juni 2010
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§ 2 Ausführungsbestimmungen über die Fischerei im Linthkanal, vom 14. Juni 2010
Linthkanalpatente
1 Das Linthkanalpatent wird als Jahres- oder Tagespatent abgegeben. Es berech-
tigt Personen ab 12 Jahren zur Angelfischerei. Massgebend ist das Kalenderjahr,
in dem das 12. Altersjahr vollendet wird.
2 Jahrespatente gelten für ein Kalenderjahr. Sie können beim Sekretariat der Fi-
schereikommission bezogen werden. Für den Erwerb von Jahrespatenten ist ein
Sachkundenachweis erforderlich.
3 Das Sekretariat der Fischereikommission bestimmt in Absprache mit den Fach-
stellen der Konkordatskantone weitere Ausgabestellen für Tagespatente und regelt
die Abgabemodalitäten.