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§ 2 Ausführungsbestimmungen über die Fischerei im Linthkanal, vom 14. Juni 2010

7 Umwelt- und Tierschutz, Jagd und Fischerei, Verkehr » 77 Fischerei
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§ 2 Ausführungsbestimmungen über die Fischerei im Linthkanal, vom 14. Juni 2010

Linthkanalpatente

1 Das Linthkanalpatent wird als Jahres- oder Tagespatent abgegeben. Es berech-

tigt Personen ab 12 Jahren zur Angelfischerei. Massgebend ist das Kalenderjahr,

in dem das 12. Altersjahr vollendet wird.

2 Jahrespatente gelten für ein Kalenderjahr. Sie können beim Sekretariat der Fi-

schereikommission bezogen werden. Für den Erwerb von Jahrespatenten ist ein

Sachkundenachweis erforderlich.

3 Das Sekretariat der Fischereikommission bestimmt in Absprache mit den Fach-

stellen der Konkordatskantone weitere Ausgabestellen für Tagespatente und regelt

die Abgabemodalitäten.

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