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§ 3 Ausführungsbestimmungen zur Vereinbarung über die Fischerei im Vierwaldstättersee, vom 4. Juni 2008

7 Umwelt- und Tierschutz, Jagd und Fischerei, Verkehr » 77 Fischerei
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§ 3 Ausführungsbestimmungen zur Vereinbarung über die Fischerei im Vierwaldstättersee, vom 4. Juni 2008

Fischereivorschriften

Die Patentinhaberinnen und Patentinhaber müssen im Besitze der für sie gelten-

den Vorschriften sein. Sie haben das Patent auf sich zu tragen und den Aufsichts-

organen auf Verlangen vorzuweisen.

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