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§ 2 Ausführungsbestimmungen zur Vereinbarung über die Fischerei im Vierwaldstättersee, vom 4. Juni 2008

7 Umwelt- und Tierschutz, Jagd und Fischerei, Verkehr » 77 Fischerei
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§ 2 Ausführungsbestimmungen zur Vereinbarung über die Fischerei im Vierwaldstättersee, vom 4. Juni 2008

Sachkunde-Nachweis

1 Wer ein Patent mit einer Gültigkeitsdauer von über einem Monat erwirbt, hat den

Nachweis zu erbringen, dass er ausreichende Kenntnisse über Fische und die

tierschutzgerechte Ausübung der Fischerei hat.

2 Dieser Nachweis wird durch das Schweizer Sportfischerbrevet, den schweizeri-

schen Sachkunde-Nachweis Fischerei oder eine vergleichbare Ausbildung er-

bracht.

3 Die Kantone befinden über die Gleichwertigkeit und die Übergangsfristen.

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