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§ 2 Verordnung zum Schutze des Nuoler Riedes, vom 5. Mai 1980

7 Umwelt- und Tierschutz, Jagd und Fischerei, Verkehr » 72 Natur-, Landschafts- und Heimatschutz
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§ 2 Verordnung zum Schutze des Nuoler Riedes, vom 5. Mai 1980

Geltungsbereich

1 Das Schutzgebiet wird in folgende Zonen aufgeteilt

Wasserzone

Naturschutzzone

Landschaftsschutzzone

2 Die Grenzen des Geltungsbereiches und der einzelnen Zonen sind im Schutz-

plan Massstab 1:2000 vom 5. Mai 1980 dargestellt. Sie werden im Gelände

markiert.

3 Der Schutzplan ist Bestandteil dieser Verordnung.

II. Zonenvorschriften

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