722.113
CH-SZ
§ 13 Verordnung zum Schutze des Nuoler Riedes, vom 5. Mai 1980
7 Umwelt- und Tierschutz, Jagd und Fischerei, Verkehr » 72 Natur-, Landschafts- und Heimatschutz
§ 13 Verordnung zum Schutze des Nuoler Riedes, vom 5. Mai 1980
Inkrafttreten
1 Diese Verordnung tritt mit der Veröffentlichung in Kraft.
2 Sie wird im Amtsblatt veröffentlicht und in die Gesetzsammlung aufgenom-
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