Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
722.113 CH-SZ

§ 13 Verordnung zum Schutze des Nuoler Riedes, vom 5. Mai 1980

7 Umwelt- und Tierschutz, Jagd und Fischerei, Verkehr » 72 Natur-, Landschafts- und Heimatschutz
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§ 13 Verordnung zum Schutze des Nuoler Riedes, vom 5. Mai 1980

Inkrafttreten

1 Diese Verordnung tritt mit der Veröffentlichung in Kraft.

2 Sie wird im Amtsblatt veröffentlicht und in die Gesetzsammlung aufgenom-

men.

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