§ 2 Verordnung zum Schutze des Frauenwinkels, vom 5. Mai 1980
§ 2 Verordnung zum Schutze des Frauenwinkels, vom 5. Mai 1980
Geltungsbereich
1 Das Schutzgebiet wird in folgende Zonen aufgeteilt
- Landschaftsschutzzone,
- Naturschutzzone,
- Wasserzone und
- für den Wassergraben Steinfabrik: die Ausflusszone, die Wasserzone Stein-
fabrik und die Wasserzone Flachwasserbereich.
Überlagernd werden Rückführungsflächen, Ökologische Ausgleichsflächen,
Pufferzonen, Bereiche mit ausschliesslich Klärschlammverbot und Seezugangs-
bereiche ausgeschieden.
2 Die Grenzen des Geltungsbereiches dieser Verordnung, der einzelnen Zonen
und Flächen sowie der Moorlandschaft Nr. 351 Frauenwinkel sind im Schutz-
plan Massstab 1:2500 vom 19. September 2002 dargestellt. Die Grenzen des
Schutzgebietes und die Zonenabgrenzungen werden, soweit erforderlich, in
Absprache mit den Grundeigentümern und Bewirtschaftern im Gelände mar-
kiert.
3 Der Schutzplan ist Bestandteil dieser Verordnung.
II. Zonen- und Bauvorschriften