Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
631.415 CH-SZ

§ 7 Reglement über Weiterbildungen und Dienstleistungen der Pädagogischen Hochschule Schwyz, vom 20. Februar 2025

6 Erziehung, Bildung, Kultur » 63 Tertiärstufe » 631 Fachhochschulen, Fachschulen
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (26 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

§ 7 Reglement über Weiterbildungen und Dienstleistungen der Pädagogischen Hochschule Schwyz, vom 20. Februar 2025

Referate

1 Die Kosten für Referate bis 60 Minuten werden Schwyzer Schulen wie folgt ver-

rechnet

- Volksschulen: pauschal CHF 500.--

- Schulen der Sekundarstufe II: pauschal CHF 1'100.--

2 Wird ein Referat von einer Schwyzer Volksschule im Sinne eines Impulsreferates

als Teil einer internen Weiterbildung eingesetzt, werden die Kosten für das Referat

als schulinterne Weiterbildung (Holkurs und massgeschneiderte Weiterbildung)

abgerechnet.

3 Für weitere Schulen und Institutionen werden die Kosten gemäss § 24 Weiter-

bildungen und Dienstleistungen für Dritte verrechnet.

← § 6 Reglement über Weiterbildungen und Dienstleistungen der Pädagogischen Hochschule Schwyz, vom 20. Februar 2025 6 Erziehung, Bildung, Kultur » 63 Tertiärstufe » 631 Fachhochschulen, Fachschulen § 8 Reglement über Weiterbildungen und Dienstleistungen der Pädagogischen Hochschule Schwyz, vom 20. Februar 2025 →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →