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§ 5 Reglement über Weiterbildungen und Dienstleistungen der Pädagogischen Hochschule Schwyz, vom 20. Februar 2025

6 Erziehung, Bildung, Kultur » 63 Tertiärstufe » 631 Fachhochschulen, Fachschulen
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§ 5 Reglement über Weiterbildungen und Dienstleistungen der Pädagogischen Hochschule Schwyz, vom 20. Februar 2025

Individuelle Weiterbildung

1 Gesuche von Lehrpersonen der Schwyzer Volksschule für Kursbesuche bei ande-

ren Weiterbildungsstellen (individuelle Weiterbildung) werden nach erfolgreicher

Prüfung genehmigt und finanziert bzw. mitfinanziert. Ergeben sich Kosten von bis

zu CHF 120.-- pro Teilnehmertag, entstehen für die Teilnehmenden oder Schulen

keine Kosten.

2 Sofern der Betrag von CHF 120.-- pro Teilnehmertag überschritten wird, werden

die effektiven Kosten des Übertrags an den Schulträger bzw. die Teilnehmenden

verrechnet.

3 Pro Jahr wird einer Lehrperson maximal CHF 600.-- finanziert.

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