631.415
CH-SZ
§ 5 Reglement über Weiterbildungen und Dienstleistungen der Pädagogischen Hochschule Schwyz, vom 20. Februar 2025
6 Erziehung, Bildung, Kultur » 63 Tertiärstufe » 631 Fachhochschulen, Fachschulen
§ 5 Reglement über Weiterbildungen und Dienstleistungen der Pädagogischen Hochschule Schwyz, vom 20. Februar 2025
Individuelle Weiterbildung
1 Gesuche von Lehrpersonen der Schwyzer Volksschule für Kursbesuche bei ande-
ren Weiterbildungsstellen (individuelle Weiterbildung) werden nach erfolgreicher
Prüfung genehmigt und finanziert bzw. mitfinanziert. Ergeben sich Kosten von bis
zu CHF 120.-- pro Teilnehmertag, entstehen für die Teilnehmenden oder Schulen
keine Kosten.
2 Sofern der Betrag von CHF 120.-- pro Teilnehmertag überschritten wird, werden
die effektiven Kosten des Übertrags an den Schulträger bzw. die Teilnehmenden
verrechnet.
3 Pro Jahr wird einer Lehrperson maximal CHF 600.-- finanziert.
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