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631.415 CH-SZ

§ 4 Reglement über Weiterbildungen und Dienstleistungen der Pädagogischen Hochschule Schwyz, vom 20. Februar 2025

6 Erziehung, Bildung, Kultur » 63 Tertiärstufe » 631 Fachhochschulen, Fachschulen
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§ 4 Reglement über Weiterbildungen und Dienstleistungen der Pädagogischen Hochschule Schwyz, vom 20. Februar 2025

Schulinterne Weiterbildung

1 Gesuche von Schwyzer Volksschulen für schulinterne Weiterbildungen (Holkurse

und massgeschneiderte Weiterbildungen) werden nach erfolgreicher Prüfung ge-

nehmigt und finanziert bzw. mitfinanziert. Ergeben sich Kosten von bis zu CHF

120.-- pro Teilnehmertag, entstehen für die Teilnehmenden oder Schulen keine

Kosten.

2 Sofern der Betrag von CHF 120.-- pro Teilnehmertag überschritten wird, werden

die effektiven Kosten des Übertrags an den Schulträger bzw. die Teilnehmenden

verrechnet.

3 Für schulinterne Weiterbildungen für Schwyzer Schulen der Sekundarstufe II

verrechnet die PHSZ die Kosten auf Stufe Deckungsbeitrag 2.

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