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CH-SZ
§ 4 Reglement über Weiterbildungen und Dienstleistungen der Pädagogischen Hochschule Schwyz, vom 20. Februar 2025
6 Erziehung, Bildung, Kultur » 63 Tertiärstufe » 631 Fachhochschulen, Fachschulen
§ 4 Reglement über Weiterbildungen und Dienstleistungen der Pädagogischen Hochschule Schwyz, vom 20. Februar 2025
Schulinterne Weiterbildung
1 Gesuche von Schwyzer Volksschulen für schulinterne Weiterbildungen (Holkurse
und massgeschneiderte Weiterbildungen) werden nach erfolgreicher Prüfung ge-
nehmigt und finanziert bzw. mitfinanziert. Ergeben sich Kosten von bis zu CHF
120.-- pro Teilnehmertag, entstehen für die Teilnehmenden oder Schulen keine
Kosten.
2 Sofern der Betrag von CHF 120.-- pro Teilnehmertag überschritten wird, werden
die effektiven Kosten des Übertrags an den Schulträger bzw. die Teilnehmenden
verrechnet.
3 Für schulinterne Weiterbildungen für Schwyzer Schulen der Sekundarstufe II
verrechnet die PHSZ die Kosten auf Stufe Deckungsbeitrag 2.
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