§ 3 Reglement über Weiterbildungen und Dienstleistungen der Pädagogischen Hochschule Schwyz, vom 20. Februar 2025
§ 3 Reglement über Weiterbildungen und Dienstleistungen der Pädagogischen Hochschule Schwyz, vom 20. Februar 2025
Gebühren bei Kursabmeldung
Im Rahmen des Weiterbildungsprogramms gelten bei Abmeldungen später als 30
Tage vor Kursbeginn folgende Gebühren
Ist die PHSZ Anbieterin des Kurses, werden pauschal CHF 60.-- Administ-
rationsspesen in Rechnung gestellt.
Ist die PHSZ nicht Anbieterin des Kurses (gemäss Ausschreibung), werden
die jeweiligen Kurskosten gemäss § 2 pro Kursstunde bzw. bei Kursen mit
ausgewiesenen Pauschalkosten die entsprechenden Kurskosten verrechnet.
Bei Nichtantreten eines Kurses werden die jeweiligen Kurskosten gemäss
§ 2 pro Kursstunde bzw. bei Kursen mit ausgewiesenen Pauschalkosten die
entsprechenden Kurskosten in Rechnung gestellt. Für Schwyzer Lehr- und
Führungspersonen der Volksschule betragen die Gebühren CHF 23.-- für
Lehrpersonen und CHF 40.-- für Führungspersonen pro Stunde.