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§ 3 Reglement über Weiterbildungen und Dienstleistungen der Pädagogischen Hochschule Schwyz, vom 20. Februar 2025

6 Erziehung, Bildung, Kultur » 63 Tertiärstufe » 631 Fachhochschulen, Fachschulen
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§ 3 Reglement über Weiterbildungen und Dienstleistungen der Pädagogischen Hochschule Schwyz, vom 20. Februar 2025

Gebühren bei Kursabmeldung

Im Rahmen des Weiterbildungsprogramms gelten bei Abmeldungen später als 30

Tage vor Kursbeginn folgende Gebühren

­ Ist die PHSZ Anbieterin des Kurses, werden pauschal CHF 60.-- Administ-

rationsspesen in Rechnung gestellt.

­ Ist die PHSZ nicht Anbieterin des Kurses (gemäss Ausschreibung), werden

die jeweiligen Kurskosten gemäss § 2 pro Kursstunde bzw. bei Kursen mit

ausgewiesenen Pauschalkosten die entsprechenden Kurskosten verrechnet.

­ Bei Nichtantreten eines Kurses werden die jeweiligen Kurskosten gemäss

§ 2 pro Kursstunde bzw. bei Kursen mit ausgewiesenen Pauschalkosten die

entsprechenden Kurskosten in Rechnung gestellt. Für Schwyzer Lehr- und

Führungspersonen der Volksschule betragen die Gebühren CHF 23.-- für

Lehrpersonen und CHF 40.-- für Führungspersonen pro Stunde.

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