6 Erziehung, Bildung, Kultur » 62 Sekundarstufe ll » 624 Maturitätsschulen (Gymnasien), Handels- und Fachmittelschulen
Gesetzestext (3 Artikel)
Zweck
Der Kanton Schwyz fördert den Erwerb der Maturität auf dem zweiten Bildungs-
weg, indem er Kantonseinwohnern den Besuch von geeigneten Kursen erleich-
tert.
Vereinbarungen
Der Regierungsrat ist befugt, mit anderen Kantonen und öffentlichen oder priva-
ten Institutionen Vereinbarungen abzuschliessen.
Schlussbestimmungen
1 Dieses Gesetz unterliegt dem Referendum gemäss §§ 34 oder 35 der Kantons-
verfassung.
2 Es wird im Amtsblatt veröffentlicht und nach Inkrafttreten in die Gesetzsamm-
lung aufgenommen.
3 Der Regierungsrat bestimmt den Zeitpunkt des Inkrafttretens. 3
1 Dieses Gesetz wurde als dem fakultativen Referendum unterstehende Verordnung erlassen: GS
18-226 mit Änderungen vom 17. Dezember 2013 (RRB Anpassung an neue Kantonsverfassung,
GS 23-97).
2 Abs. 1 und 2 in der Fassung vom 17. Dezember 2013.
3 1. September 1992 (Abl 1992 1042); Änderungen vom 17. Dezember 2013 am 1. Januar 2014
(Abl 2013 2974) in Kraft getreten.