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624.412 CH-SZ

§ 2 Reglement über die Notengebung und die Promotion an den Fachmittelschulen, vom 3. Juli 2002

6 Erziehung, Bildung, Kultur » 62 Sekundarstufe ll » 624 Maturitätsschulen (Gymnasien), Handels- und Fachmittelschulen
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§ 2 Reglement über die Notengebung und die Promotion an den Fachmittelschulen, vom 3. Juli 2002

Notenskala für Schulleistungen

1 Notenskala für die Schulleistungen erstreckt sich von 6-1.

2 6 ist die beste, 1 die geringste Note; 6, 5, 4 sind Noten für genügende Leistun-

gen (sehr gut, gut, genügend), 3, 2, 1 für ungenügende Leistungen (ungenügend,

schwach, sehr schwach).

3 Die Noten können innerhalb der Grenznoten 6 und 1 auch in halben Werten

ausgedrückt werden.

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