624.412
CH-SZ
§ 2 Reglement über die Notengebung und die Promotion an den Fachmittelschulen, vom 3. Juli 2002
6 Erziehung, Bildung, Kultur » 62 Sekundarstufe ll » 624 Maturitätsschulen (Gymnasien), Handels- und Fachmittelschulen
§ 2 Reglement über die Notengebung und die Promotion an den Fachmittelschulen, vom 3. Juli 2002
Notenskala für Schulleistungen
1 Notenskala für die Schulleistungen erstreckt sich von 6-1.
2 6 ist die beste, 1 die geringste Note; 6, 5, 4 sind Noten für genügende Leistun-
gen (sehr gut, gut, genügend), 3, 2, 1 für ungenügende Leistungen (ungenügend,
schwach, sehr schwach).
3 Die Noten können innerhalb der Grenznoten 6 und 1 auch in halben Werten
ausgedrückt werden.
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