§ 4 Reglement über die Maturitätsprüfungen, vom 29. Oktober 1998
§ 4 Reglement über die Maturitätsprüfungen, vom 29. Oktober 1998
Maturitätsfächer
1 Die Grundlagenfächer, ein Schwerpunktfach, ein Ergänzungsfach und die Matu-
raarbeit bilden die Maturitätsfächer.
Grundlagenfächer
2 Die Grundlagenfächer sind
– Deutsch
– eine zweite Landessprache (Französisch / Italienisch)
– eine dritte Sprache (Englisch / Latein)
– Mathematik
– Biologie
– Chemie
– Physik
– Geschichte
– Geografie
– Bildnerisches Gestalten und / oder Musik
Schwerpunktfächer
3 mögliche Schwerpunktfächer sind
– eine alte Sprache (Latein / Griechisch)
– eine moderne Sprache (dritte Landessprache [Französisch / Italienisch] / Eng-
lisch / Spanisch / Russisch)
– Physik und Anwendungen der Mathematik
– Biologie und Chemie
– Wirtschaft und Recht
– Philosophie / Pädagogik / Psychologie
– Bildnerisches Gestalten
– Musik
– Bildnerisches Gestalten und Musik
Ergänzungsfächer
4 mögliche Ergänzungsfächer sind
– Physik
– Chemie
– Biologie
– Anwendungen der Mathematik
– Informatik
– Geschichte
– Geografie
– Philosophie
– Religionslehre
– Wirtschaft und Recht
– Pädagogik / Psychologie
– Bildnerisches Gestalten
– Musik
– Sport
Auflagen bei der Wahl des Schwerpunkt- und Ergänzungsfaches
5 Eine Sprache, die als Grundlagenfach belegt wird, kann nicht gleichzeitig als
Schwerpunktfach belegt werden.
Zusatzfächer
6 Als weitere obligatorische Fächer belegen alle Schüler die Fächer Informatik,
Wirtschaft und Recht, Philosophie sowie Sport. Die Fächer werden benotet und
bewertet.