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§ 4 Reglement über die Maturitätsprüfungen, vom 29. Oktober 1998

6 Erziehung, Bildung, Kultur » 62 Sekundarstufe ll » 624 Maturitätsschulen (Gymnasien), Handels- und Fachmittelschulen
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§ 4 Reglement über die Maturitätsprüfungen, vom 29. Oktober 1998

Maturitätsfächer

1 Die Grundlagenfächer, ein Schwerpunktfach, ein Ergänzungsfach und die Matu-

raarbeit bilden die Maturitätsfächer.

Grundlagenfächer

2 Die Grundlagenfächer sind

– Deutsch

– eine zweite Landessprache (Französisch / Italienisch)

– eine dritte Sprache (Englisch / Latein)

– Mathematik

– Biologie

– Chemie

– Physik

– Geschichte

– Geografie

– Bildnerisches Gestalten und / oder Musik

Schwerpunktfächer

3 mögliche Schwerpunktfächer sind

– eine alte Sprache (Latein / Griechisch)

– eine moderne Sprache (dritte Landessprache [Französisch / Italienisch] / Eng-

lisch / Spanisch / Russisch)

– Physik und Anwendungen der Mathematik

– Biologie und Chemie

– Wirtschaft und Recht

– Philosophie / Pädagogik / Psychologie

– Bildnerisches Gestalten

– Musik

– Bildnerisches Gestalten und Musik

Ergänzungsfächer

4 mögliche Ergänzungsfächer sind

– Physik

– Chemie

– Biologie

– Anwendungen der Mathematik

– Informatik

– Geschichte

– Geografie

– Philosophie

– Religionslehre

– Wirtschaft und Recht

– Pädagogik / Psychologie

– Bildnerisches Gestalten

– Musik

– Sport

Auflagen bei der Wahl des Schwerpunkt- und Ergänzungsfaches

5 Eine Sprache, die als Grundlagenfach belegt wird, kann nicht gleichzeitig als

Schwerpunktfach belegt werden.

Zusatzfächer

6 Als weitere obligatorische Fächer belegen alle Schüler die Fächer Informatik,

Wirtschaft und Recht, Philosophie sowie Sport. Die Fächer werden benotet und

bewertet.

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