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§ 13 Reglement über die Maturitätsprüfungen, vom 29. Oktober 1998

6 Erziehung, Bildung, Kultur » 62 Sekundarstufe ll » 624 Maturitätsschulen (Gymnasien), Handels- und Fachmittelschulen
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§ 13 Reglement über die Maturitätsprüfungen, vom 29. Oktober 1998

Anmeldung, Prüfungstaxe

1 Die Kandidaten haben die Anmeldung zur Prüfung dem Rektorat auf einem vom

Bildungsdepartement bereitgestellten Formular einzureichen. Die Anmeldung hat

zu enthalten

a) die Personalien (Name, Vorname, Geburtsdatum, besuchte Schulen);

b) den Heimatort (für Ausländer: Staatsangehörigkeit und Geburtsort) und Wohn-

ort mit genauer Adresse;

c) eine Erklärung des Kandidaten, sich solange gewissenhaft an die Hausord-

nung seiner Schule zu halten, als er ihr eingeschriebener Schüler ist. Mit

dieser Erklärung nimmt er zur Kenntnis, dass die Schulleitung schwer wie-

gende Verstösse gegen die Schul- und Hausordnung der Maturitätskommis-

sion zur Entscheidung unterbreiten kann.

2 Die Rektoren haben die von ihnen geprüften Anmeldungen spätestens vierzehn

Tage vor Beginn der schriftlichen Prüfungen dem Bildungsdepartement einzurei-

chen.

3 Mit der Anmeldung haben die Kandidaten die vom Regierungsrat festgesetzte

Prüfungstaxe zu entrichten.

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