§ 13 Reglement über die Maturitätsprüfungen, vom 29. Oktober 1998
§ 13 Reglement über die Maturitätsprüfungen, vom 29. Oktober 1998
Anmeldung, Prüfungstaxe
1 Die Kandidaten haben die Anmeldung zur Prüfung dem Rektorat auf einem vom
Bildungsdepartement bereitgestellten Formular einzureichen. Die Anmeldung hat
zu enthalten
a) die Personalien (Name, Vorname, Geburtsdatum, besuchte Schulen);
b) den Heimatort (für Ausländer: Staatsangehörigkeit und Geburtsort) und Wohn-
ort mit genauer Adresse;
c) eine Erklärung des Kandidaten, sich solange gewissenhaft an die Hausord-
nung seiner Schule zu halten, als er ihr eingeschriebener Schüler ist. Mit
dieser Erklärung nimmt er zur Kenntnis, dass die Schulleitung schwer wie-
gende Verstösse gegen die Schul- und Hausordnung der Maturitätskommis-
sion zur Entscheidung unterbreiten kann.
2 Die Rektoren haben die von ihnen geprüften Anmeldungen spätestens vierzehn
Tage vor Beginn der schriftlichen Prüfungen dem Bildungsdepartement einzurei-
chen.
3 Mit der Anmeldung haben die Kandidaten die vom Regierungsrat festgesetzte
Prüfungstaxe zu entrichten.