Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
623.113 CH-SZ

§ 9 Weisungen zur Qualitätssicherung und Qualitätsentwicklung an den kantonalen und privaten Mittelschulen, vom 26. November 2009

6 Erziehung, Bildung, Kultur » 62 Sekundarstufe ll » 623 Mittelschulen
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§ 9 Weisungen zur Qualitätssicherung und Qualitätsentwicklung an den kantonalen und privaten Mittelschulen, vom 26. November 2009

Inkrafttreten

1 Diese Weisungen treten auf den 1. Januar 20103 in Kraft und finden An-

wendung ab dem Schuljahr 2010/2011.

2 Sie werden im Amtsblatt veröffentlicht und nach Inkrafttreten in die Gesetz-

sammlung aufgenommen.

1 GS 22-84.

2 SRSZ 623.111.

3 Abl 2009 2868.

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