623.113
CH-SZ
§ 7 Weisungen zur Qualitätssicherung und Qualitätsentwicklung an den kantonalen und privaten Mittelschulen, vom 26. November 2009
6 Erziehung, Bildung, Kultur » 62 Sekundarstufe ll » 623 Mittelschulen
§ 7 Weisungen zur Qualitätssicherung und Qualitätsentwicklung an den kantonalen und privaten Mittelschulen, vom 26. November 2009
Genehmigung
1 Der jährliche Bericht ist dem Erziehungsrat zur Genehmigung vorzulegen.
2 Berichte von externen Fachstellen gemäss § 4 gehen an die betreffende Schule
und den Erziehungsrat. Die Schulleitung nimmt zuhanden des Erziehungsrats
Stellung zum Bericht. Die Berichte müssen vom Erziehungsrat genehmigt wer-
den.
IV. Übergangs- und Schlussbestimmungen
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