Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
623.113 CH-SZ

§ 7 Weisungen zur Qualitätssicherung und Qualitätsentwicklung an den kantonalen und privaten Mittelschulen, vom 26. November 2009

6 Erziehung, Bildung, Kultur » 62 Sekundarstufe ll » 623 Mittelschulen
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§ 7 Weisungen zur Qualitätssicherung und Qualitätsentwicklung an den kantonalen und privaten Mittelschulen, vom 26. November 2009

Genehmigung

1 Der jährliche Bericht ist dem Erziehungsrat zur Genehmigung vorzulegen.

2 Berichte von externen Fachstellen gemäss § 4 gehen an die betreffende Schule

und den Erziehungsrat. Die Schulleitung nimmt zuhanden des Erziehungsrats

Stellung zum Bericht. Die Berichte müssen vom Erziehungsrat genehmigt wer-

den.

IV. Übergangs- und Schlussbestimmungen

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